Verordnung Spezialpfarrstellenzuordnung

Verordnung über die Zuordnung der von der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern besoldeten Spezialpfarrstellen (Verordnung über die Spezialpfarrstellenzuordnung; PZV-S26)

Nach Eingang der Antworten (bis am 15. Juli 2024 an pzv-s26@refbejuso.ch) erfolgt die Auswertung durch die gesamtkirchlichen Dienste.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden Mitte November kommuniziert.

Informationen zu zentralen Fragen finden Sie im Dokument FAQ.


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