28.10.2019
Datenschutz- und Informationsrecht
28.10.19 refbejuso - Die Landeskirche ist dem kantonalen Datenschutz- und Infomrationsrecht unterstellt und muss der Öfffentlichkeit einen gewissen Informationszugang gewähren. Für Kirchgemeinden wird mit dem neuen Landeskirchengesetz der Datenzugang bei Schulen und Institutionen wie Gefängnissen oder Spitälern verbessert.
In loser Folge erscheinen Neuerungen, wie auch Gleichbleibendes, rund um das neue Landeskirchengesetz für die Kirchgemeinden.
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Text Datenschutz-.und Informationsrecht
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