Gesamterneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2022 – 2026

Für die Durchführung der Gesamterneuerungswahlen 2022 gibt die folgende Tabelle den Ablauf in knapper Form wieder. Die Tabelle soll der Übersicht dienen und den Bezug der für die jeweiligen Schritte notwendigen Formulare durch die betr. Stellen der Bezirke und Kirchgemeinden erleichtern. Für ausführlichere Erläuterungen zum Ablauf der Wahlen sei auf die entsprechenden Publikationen im Kreisschreiben, auf die Informationsschreiben sowie die aktuelle Wahlanordnung (Link) verwiesen.

  1. Der Synodalrat erlässt die Wahlanordnung, welche das Wahlverfahren und die Termine verbindlich regelt. Die Bezirke werden von den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn informiert und leiten Informationen an ihre Kirchgemeinden weiter.

    Termin: Februar 2022
    Wahlanordnung (wäre dann verlinkt)
     
  2. Die Kirchgemeinden reichen die Wahlvorschläge für die ihnen zustehenden Sitze bei ihrem Bezirk ein. Sie verwenden das dafür vorgesehene Formular. Es ist für jede Person jeweils ein eigenes Formular auszufüllen.
    Mit dem Wahlvorschlag reichen die Kirchgemeinden eine Annahmeerklärung ein, auf welcher die vorgeschlagene Person bestätigt, eine Wahl anzunehmen. 

    Termin: 6. Juni 2022
    Formular Wahlvorschlag: Bern
    Bezirkssynode Solothurn: solothurnisches Kirchengebiet
    Bezirkssynode Solothurn: bernisches Kirchengebiet
    Vorlage Annahmeerklärung

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