Wort auf den Weg

 

 

«Im Namen Gottes des Allmächtigen...»

Unsere Bundesverfassung feiert dieses Jahr ihr 175-Jahr-Jubiläum. Im Laufe der Geschichte erfuhr die Verfassung diverse Anpassungen. Die letzte Gesamtrevision ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Über all die Jahre geblieben ist die Präambel «Im Namen Gottes des Allmächtigen…». Diese erste Zeile wird zurzeit politisch hinterfragt, weil man auch nichtchristliche Religionsgemeinschaften ansprechen möchte.

Mit der Präambel in der Bundesverfassung werden wichtige Werte, die in unserem Land gelten, festgehalten. Sie dienen dazu, das Zusammenleben der Bevölkerung übergeordnet auszugestalten. Unsere Moralvorstellungen leiten sich u.a. von der Bibel ab und bilden ein gemeinsames Werteverständnis. Warum darf dieses nicht christlich sein? Die Schweiz war die erste Demokratie in Europa und konnte sich auch als Staat auf die christlichen Werte für dessen Funktionieren abstützen.

Natürlich sind Kirche und Staat in der Schweiz getrennt – trotzdem entspricht die Präambel in der Bundesverfassung unserem Selbstverständnis gegenüber innen wie aussen und dem Wertekanon, woran die Menschen sich als Bürgerinnen und Bürger orientieren können. Stossen wir damit wirklich die Menschen mit anderen Religionszugehörigkeiten vor den Kopf? Sind diese nicht vielmehr Teil unserer Bevölkerung, welche sich bewusst für unser Land entschieden haben und wissen, dass wir eine christlich-abendländisch geprägte Tradition haben?

Ich bin froh um die Präambel – als Einstieg in die Bundesverfassung steht sie für ein sicheres und solidarisches Zusammenleben aller Menschen im Land.

Annette Geissbühler


Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

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