Synode-Ersatzwahlen 2024
Für die Durchführung der Synodewahlen wird folgend der Ablauf in knapper Form wiedergegeben. Diese Übersicht soll den Bezug der für die jeweiligen Schritte notwendigen Formulare und Dokumente durch die betreffenden Stellen der Bezirke und Kirchgemeinden erleichtern. Für ausführlichere Erläuterungen zum Ablauf der Wahlen sei auf die entsprechenden Publikationen im Kreisschreiben, auf die Informationsschreiben sowie die aktuelle Wahlanordnung verwiesen.
(1) Information
Der Rechtsdienst informiert die Bezirke per Schreiben und per Kreisschreiben über den voraussichtlichen Ablauf und die Termine im diesjährigen Ersatzwahlverfahren. Die Bezirke leiten die notwendigen Informationen an ihre Kirchgemeinden weiter. Sie sind besorgt darum, die vakanten Sitze und die Sitzansprüche festzustellen und bei Bedarf unter den Kirchgemeinden anhand der Bestimmungen in den bezirklichen Erlassen zu koordinieren.
Termin: März 2024
(2) Wahlanordnung
Der Synodalrat erlässt die Wahlanordnung, welche die Vakanzen, das Wahlverfahren und die Termine verbindlich regelt.
Die Bezirke werden von Refbejuso informiert und leiten Informationen an ihre Kirchgemeinden weiter.
Termin: Juni 2024
(3) Wahlvorschläge
Die Kirchgemeinden (oder andere gemäss Organisationsreglement des Bezirks anspruchsberechtigte Gruppen) reichen die Wahlvorschläge für die ihnen zustehenden vakanten Sitze bei ihrem Bezirk ein. Sie verwenden das dafür vorgesehene Formular. Es ist für jede Person jeweils ein eigenes Formular auszufüllen.
Mit dem Wahlvorschlag muss eine Annahmeerklärung eingereicht werden, auf welcher die vorgeschlagene Person bestätigt, eine Wahl anzunehmen.
Termin: bis 16. August 2024
Formular Wahlvorschlag
- Bern
- Bezirkssynode Solothurn:
Solothurnisches Kirchengebiet
Bernisches Kirchengebiet
(4) Prüfung der Wählbarkeit
Der Bezirk prüft aufgrund der Unterlagen der Kirchgemeinde die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Personen. Bei Bedarf nimmt er Rücksprache mit der Kirchgemeinde.
Termin: so rasch als möglich nach Eingang des Wahlvorschlags
Checkliste Wählbarkeit
(5) Ergänzung der Wahlvorschläge
Werden insgesamt weniger Personen vorgeschlagen, als dem Bezirk Sitze zustehen, kann der Bezirk eigene Wahlvorschläge nennen. Die zuständige Stelle berücksichtigt die Sitzansprüche der Kirchgemeinden und konsultiert vorgängig den Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde, welcher die vorzuschlagende Person angehört.
Termin: ab 16. August 2024
(6.1) Wahl
Der Bezirk nimmt die Wahl vor:
- Werden nicht mehr Personen vorgeschlagen als dem kirchlichen Bezirk Sitze zustehen: stille Wahl
- Werden mehr Personen vorgeschlagen als dem kirchlichen Bezirk Sitze zustehen: ordentliche Wahl durch die Bezirkssynode
stille Wahl: bis 15. September 2024
ordentliche Wahl: bis 30. September 2024
(6.2) Der Bezirk stellt den gewählten Personen eine Wahlanzeige zu.
Termin: umgehend nach der Wahl
(6.3) Der Bezirk teilt dem Synodalrat das Wahlergebnis mittels des dafür vorgesehenen Formulars mit.
stille Wahl: bis 16. September 2024
ordentliche Wahl: bis 1. Oktober 2024
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