Synode-Ersatzwahlen

Synode-Ersatzwahlen 2025

Für die Durchführung der Synodewahlen wird folgend der Ablauf in knapper Form wiedergegeben. Diese Übersicht soll den Bezug der für die jeweiligen Schritte notwendigen Formulare und Dokumente durch die betreffenden Stellen der Bezirke und Kirchgemeinden erleichtern. Für ausführlichere Erläuterungen zum Ablauf der Wahlen sei auf die entsprechenden Publikationen im Kreisschreiben, auf die Informationsschreiben sowie die aktuelle Wahlanordnung (Link folgt) verwiesen.

(1) Information

Der Rechtsdienst informiert die Bezirke per Schreiben und per Kreisschreiben über den voraussichtlichen Ablauf und die Termine im diesjährigen Ersatzwahlverfahren. Die Bezirke leiten die notwendigen Informationen an ihre Kirchgemeinden weiter. Sie sind besorgt darum, die vakanten Sitze und die Sitzansprüche festzustellen und bei Bedarf unter den Kirchgemeinden anhand der Bestimmungen in den bezirklichen Erlassen zu koordinieren.

Termin: März 2025


(2) Wahlanordnung

Der Synodalrat erlässt die Wahlanordnung, welche die Vakanzen, das Wahlverfahren und die Termine verbindlich regelt.
Die Bezirke werden von Refbejuso informiert und leiten Informationen an ihre Kirchgemeinden weiter. 

Termin: Juni 2025

Wahlanordnung (folgt)


(3) Wahlvorschläge

Die Kirchgemeinden (oder andere gemäss Organisationsreglement des Bezirks anspruchsberechtigte Gruppen) reichen die Wahlvorschläge für die ihnen zustehenden vakanten Sitze bei ihrem Bezirk ein. Sie verwenden das dafür vorgesehene Formular. Es ist für jede Person jeweils ein eigenes Formular auszufüllen.

Mit dem Wahlvorschlag muss eine Annahmeerklärung eingereicht werden, auf welcher die vorgeschlagene Person bestätigt, eine Wahl anzunehmen.

Termin: bis 10. August 2025

Formular Wahlvorschlag 

Vorlage Annahmeerklärung 


(4) Prüfung der Wählbarkeit

Der Bezirk prüft aufgrund der Unterlagen der Kirchgemeinde die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Personen. Bei Bedarf nimmt er Rücksprache mit der Kirchgemeinde.

Termin: so rasch als möglich nach Eingang des Wahlvorschlags

Checkliste Wählbarkeit


(5) Ergänzung der Wahlvorschläge

Werden insgesamt weniger Personen vorgeschlagen, als dem Bezirk Sitze zustehen, kann der Bezirk eigene Wahlvorschläge nennen. Die zuständige Stelle berücksichtigt die Sitzansprüche der Kirchgemeinden und konsultiert vorgängig den Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde, welcher die vorzuschlagende Person angehört.

Termin: ab 11. August 2025


(6.1) Wahl

Der Bezirk nimmt die Wahl vor:

  • Werden nicht mehr Personen vorgeschlagen als dem kirchlichen Bezirk Sitze zustehen: stille Wahl
  • Werden mehr Personen vorgeschlagen als dem kirchlichen Bezirk Sitze zustehen: ordentliche Wahl durch die Bezirkssynode

Termin:
bis 14. September 2025 (stille Wahl) oder
bis 28. September 2025 (ordentliche Wahl)


(6.2) Der Bezirk stellt den gewählten Personen eine Wahlanzeige zu.

Termin: umgehend nach der Wahl

Vorlage Wahlanzeige 


(6.3) Der Bezirk teilt dem Synodalrat das Wahlergebnis mittels des dafür vorgesehenen Formulars mit.

Termin: Umgehend nach Durchführung der Wahl
spätestens bis zum 15. September 2025 (stille Wahl) bzw.
spätestens bis zum 29. September 2025 (ordentliche Wahl)

Meldeformular (Wahlbericht) des Bezirks


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